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   BGH, 04.08.1995 - 2 BJs 183/91-3 StB 31/95   

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https://dejure.org/1995,9793
BGH, 04.08.1995 - 2 BJs 183/91-3 StB 31/95 (https://dejure.org/1995,9793)
BGH, Entscheidung vom 04.08.1995 - 2 BJs 183/91-3 StB 31/95 (https://dejure.org/1995,9793)
BGH, Entscheidung vom 04. August 1995 - 2 BJs 183/91-3 StB 31/95 (https://dejure.org/1995,9793)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kriminelle Vereinigung - Terroristische Vereinigung - Abgrenzung

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3395
  • NStZ 1996, 30
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Hamburg, 31.01.2023 - 5 Ws 5/23

    Strafbarkeit der Verwendung des Z-Symbols in Postings auf sozialen Medien

    Allerdings muss diese Bedeutung aus der Kundgebung selbst heraus verständlich sein, also unmittelbar und "ohne Deuteln" als Befürwortung einer konkreten Straftat erkennbar sein; nicht erfasst sind daher indifferente oder gar anderslautende Kundgebungen, die erst durch außerhalb der Erklärung liegende Umstände im Wege des Rückschlusses als zustimmende Kundgebung gewertet werden können (BGHSt 22, 282; BGH NJW 1995, 3395 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 19.10.2010 - 2 Ws 227/10

    Keine Anklage gegen Polizeibeamte im Fall Tennessee Eisenberg

    Der Einsatz solcher Waffen bei einer Notwehrsituation ist, soweit dies möglich erscheint, grundsätzlich anzudrohen (BGH. NStZ 1996, 30; BGH, NStZ 1998, 508 ).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 262/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

    b) Die Organisation war darauf ausgerichtet, Straftaten, vor allem Eigentums- und Vermögensdelikte, zu begehen, mit denen - obwohl die einzelnen festgestellten Taten isoliert betrachtet überwiegend eher dem unteren Bereich der Kriminalität zuzurechnen sind - eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbunden war (BGH, Urteil vom 22. Februar 1995 - 3 StR 583/94, BGHSt 41, 47, 51; Beschluss vom 4. August 1995 - StB 31/95, NJW 1995, 3395, 3396).
  • LG Freiburg, 21.06.2023 - 17/23 NBs 455 Js 36127/21

    Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Bezugstat gem. § 126 Abs. 1 StGB und der

    So ist eine Explosion eine denkbare Form, um in zugespitzter Art seine Ablehnung auszudrücken (hier: der privaten Seenotrettung), ohne dass damit einer realen Zerstörung oder gar dem Tod von Menschen das Wort geredet werden soll (vgl. zu einer symbolischen Deutung insb. von bildlichen Darstellungen BGH, NJW 1995, 3395 f.).

    Etwas explodieren zu lassen, ist eine denkbare Form, um in zugespitzter Art seine Ablehnung auszudrücken (hier: der privaten Seenotrettung), ohne dass damit einer realen Zerstörung oder gar dem Tod von Menschen das Wort geredet werden soll (vgl. zu einer symbolischen Deutung insb. von bildlichen Darstellungen BGH, NJW 1995, 3395 f.).

    Auch bei schlüssigem Verhalten gilt, dass eine Billigung unmittelbar aus sich heraus, ohne deuteln, erkennbar sein muss (BGH, NJW 1995, 3395).

  • LG Freiburg, 21.06.2023 - 17/23 NBs 17/23

    Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Bezugstat gem. § 126 Abs. 1 StGB und der

    So ist eine Explosion eine denkbare Form, um in zugespitzter Art seine Ablehnung auszudrücken (hier: der privaten Seenotrettung), ohne dass damit einer realen Zerstörung oder gar dem Tod von Menschen das Wort geredet werden soll (vgl. zu einer symbolischen Deutung insb. von bildlichen Darstellungen BGH, Beschluss vom 4. August 1995 - StB 31/95, NJW 1995, 3395 f.).(Rn.18).

    Etwas explodieren zu lassen, ist eine denkbare Form, um in zugespitzter Art seine Ablehnung auszudrücken (hier: der privaten Seenotrettung), ohne dass damit einer realen Zerstörung oder gar dem Tod von Menschen das Wort geredet werden soll (vgl. zu einer symbolischen Deutung insb. von bildlichen Darstellungen BGH, NJW 1995, 3395 f.).

    Auch bei schlüssigem Verhalten gilt, dass eine Billigung unmittelbar aus sich heraus, ohne deuteln, erkennbar sein muss (BGH, NJW 1995, 3395).

  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96

    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Veröffentlichung von

    Solche Dokumentationen dienen der umfassenden Information über das Zeitgeschehen und sind vom verfassungsrechtlich abgesicherten Zweck der Pressefreiheit auch dann gedeckt, wenn sie Äußerungen von verbotenen oder mit einem Betätigungsverbot belegten Vereinigungen zum Inhalt haben (BGH NJW 1995, 3395, 3396; vgl. auch § 86 Abs. 3, § 130 Abs. 5, § 130 a Abs. 3 StGB).
  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Voraussetzungen

    Solche Dokumentationen dienen der umfassenden Information über das Zeitgeschehen und sind vom verfassungsrechtlich abgesicherten Zweck der Pressefreiheit auch dann gedeckt, wenn sie Äußerungen von verbotenen oder mit einem Betätigungsverbot belegten Vereinigungen zum Inhalt haben (BGH NJW 1995, 3395, 3396 [BGH 04.08.1995 - 2 BJs 183/91]; vgl. auch § 86 Abs. 3, § 130 Abs. 5, § 130 a Abs. 3 StGB).
  • OLG Hamburg, 31.01.2023 - 5 Ws 6/23

    Billigung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine durch Verwendung des

    Allerdings muss diese Bedeutung aus der Kundgebung selbst heraus verständlich sein, also unmittelbar und "ohne Deuteln" als Befürwortung einer konkreten Straftat erkennbar sein; nicht erfasst sind daher indifferente oder gar anderslautende Kundgebungen, die erst durch außerhalb der Erklärung liegende Umstände im Wege des Rückschlusses als zustimmende Kundgebung gewertet werden können (BGHSt 22, 282 ; BGH NJW 1995, 3395 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.1997 - StB 7/97
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